So rechnet der Elterngeld-Rechner
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist nicht dein echtes Nettogehalt, sondern ein pauschal berechnetes Elterngeld-Netto aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat (bei Selbständigen: das letzte Steuerjahr).
Elterngeld-Netto = Brutto − 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag − Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (8 %) nach Steuerklasse − Sozialabgaben pauschal 21 %
Basiselterngeld = 65–67 % davon (bis 100 % bei kleinen Einkommen), mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat
Weil die Lohnsteuer nach der Steuerklasse abgezogen wird, ändert die Klasse das Elterngeld direkt. Der Rechner probiert deshalb für jeden möglichen Bezugsplan mehrere Steuerklassen-Strategien durch und rechnet den Rest des Haushalts mit: Gehalt, Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss, Kindergeld und die Steuererklärung mit Progressionsvorbehalt.
Beispiel
Anna verdient 3.000 € brutto, Ben 5.000 €, beide in Steuerklasse IV, das Kind kommt im Juni 2027. Anna nimmt 12 Monate, Ben 2 Monate.
- Mit Steuerklasse IV bekommt Anna 1.280 € Basiselterngeld im Monat.
- Wechseln beide rechtzeitig auf III (Anna) und V (Ben), steigt es auf 1.449 €.
- Über die ganze Elternzeit sind das rund 2.000 € mehr für den Haushalt – nach Steuererklärung.
Steuerklasse wechseln: wann es sich lohnt
Ein Wechsel lohnt sich vor allem für den Elternteil, der länger Elterngeld bezieht und weniger verdient. Mit Steuerklasse III sinkt die Lohnsteuer, das Elterngeld-Netto steigt. Die Klasse muss dafür im Bemessungszeitraum überwiegen – sonst zählt die Klasse des letzten Monats. Wer zu spät wechselt, verschiebt nur Steuer, bekommt aber kein höheres Elterngeld.
Die Jahressteuer eines Ehepaars ändert sich durch die Steuerklassen nicht. Was im Jahr zu viel oder zu wenig einbehalten wird, gleicht die Steuererklärung aus. Mehr dazu im Ratgeber Steuerklasse wechseln fürs Elterngeld.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist halb so hoch wie Basiselterngeld, läuft aber doppelt so lange. Ohne Einkommen nach der Geburt bekommst du also insgesamt gleich viel – nur über mehr Monate verteilt.
Interessant wird Plus, wenn du in Teilzeit arbeitest. Beim Basiselterngeld wird dein Teilzeitverdienst zu 65 % angerechnet. Beim ElterngeldPlus gilt eine Obergrenze: Es ist nie höher als die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen – dafür wird dein Zuverdienst bis zu einer bestimmten Grenze faktisch gar nicht angerechnet. Der Rechner zeigt dir diese Grenze in Euro und Wochenstunden.
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus.
Zweitjob, GmbH-Geschäftsführung, Selbständigkeit
Viele Rechner kennen nur ein Gehalt. Hier kannst du beliebig viele Einkommensquellen mit Zeitraum eintragen:
- Mehrere Jobs: Für das Elterngeld werden alle Löhne zusammengerechnet; Steuerklasse VI des Zweitjobs bleibt unberücksichtigt.
- Geschäftsführung einer GmbH: Das Gehalt zählt wie Arbeitslohn. Gesellschafter-Geschäftsführer:innen sind meist sozialversicherungsfrei – die 21 % Sozialabgaben-Pauschale fällt trotzdem an, wenn du über einen anderen Job pflichtversichert bist.
- Selbständigkeit oder GbR: Gab es im Jahr vor der Geburt oder in den 12 Monaten davor einen Gewinn, gilt für alle Einkünfte das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum (§ 2b Abs. 3 BEEG). Dann muss auch ein Steuerklassenwechsel in diesem Jahr überwiegen.
- Einkommen während des Elterngelds: Ein weiterlaufendes GmbH-Gehalt oder Gewinne mindern das Elterngeld. Du kannst je Quelle festlegen, ob sie ruht, anteilig weiterläuft oder mit festem Betrag.
Was der Rechner nicht weiß
Der Rechner ist kein offizielles Angebot und ersetzt keine Beratung durch die Elterngeldstelle oder eine Steuerberatung. Er rechnet nach geltendem Recht (BEEG, Stand Oktober 2026); Werte ab 2027 sind teilweise noch vorläufig. Die geplante Elterngeldreform für Geburten ab November 2027 kannst du als Szenario auswählen. Den offiziellen Antrag stellst du über ElterngeldDigital oder die Elterngeldstelle deines Bundeslands.
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026