Kurz gesagt: Wechseln lohnt sich für den Elternteil, der länger Elterngeld bekommt. Die neue Steuerklasse muss in den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat überwiegen – Monate im Mutterschutz zählen dabei nicht. Der Antrag beim Finanzamt wirkt ab dem Folgemonat. Die Jahressteuer ändert sich nicht, oft kommt aber eine Nachzahlung.
Warum die Steuerklasse das Elterngeld verändert
Das Elterngeld richtet sich nicht nach deinem tatsächlichen Nettogehalt, sondern nach einem pauschal berechneten Elterngeld-Netto. Davon werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag so abgezogen, wie es deine Steuerklasse vorsieht. Steuerklasse III bedeutet weniger Abzug, also ein höheres Elterngeld-Netto – und davon bekommst du 65 bis 67 %.
| Brutto im Monat | Klasse III | Klasse IV | Klasse V |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.217 € | 1.093 € | 910 € |
| 3.000 € | 1.449 € | 1.280 € | 1.063 € |
| 3.500 € | 1.656 € | 1.463 € | 1.219 € |
| 4.500 € | 1.800 € | 1.800 € | 1.514 € |
Ab etwa 4.450 € brutto in Klasse IV ist der Höchstbetrag von 1.800 € erreicht. Für Gutverdienende bringt Klasse III dann nichts mehr – Klasse V kann aber trotzdem schaden.
Bis wann muss ich wechseln?
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegt. Das sind die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Gilt keine Klasse in der Mehrheit der Monate, zählt die Klasse des letzten Monats. Daraus ergibt sich die Faustregel:
Die neue Klasse muss in mindestens 6 der 12 Monate gelten – und im letzten Monat vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).
Für die Mutter verschiebt sich der Zeitraum nach vorn, weil Monate mit Mutterschutz übersprungen werden. Bei einem Geburtstermin am 15. Juni 2027 beginnt der Mutterschutz am 4. Mai. Der Bemessungszeitraum der Mutter läuft dann von Mai 2026 bis April 2027, der des anderen Elternteils von Juni 2026 bis Mai 2027.
Damit Klasse III bei der Mutter überwiegt, muss sie ab November 2026 gelten. Der Antrag muss also bis 31. Oktober 2026 beim Finanzamt sein, denn ein Wechsel wirkt immer ab dem Folgemonat. Plane einen Puffer ein: Ein Antrag am Monatsende, der erst im nächsten Monat bearbeitet wird, kann einen Monat zu spät wirken.
Rechenbeispiel
Anna verdient 3.000 € brutto, Ben 5.000 €. Beide sind in Steuerklasse IV, das Kind kommt im Juni 2027. Anna nimmt 12 Monate Elternzeit, Ben 2 Monate.
- Ohne Wechsel bekommen beide zusammen rund 16.400 € Elterngeld.
- Mit Wechsel auf III (Anna) und V (Ben) ab November 2026 sind es rund 17.800 €. Annas Elterngeld steigt von 1.280 € auf 1.449 € im Monat.
- Bens Elterngeld sinkt, weil Klasse V bei ihm überwiegt: 1.660 € statt 1.800 € in seinen zwei Monaten.
- Dazu steigt Annas Arbeitgeberzuschuss im Mutterschutz. Unterm Strich hat der Haushalt rund 2.000 € mehr – nach allen Steuererklärungen.
Wer bekommt III, wer V?
Steuerklasse III gehört zu dem Elternteil, der mehr Monate Elterngeld bezieht. Das ist oft, aber nicht immer, der Elternteil mit dem geringeren Gehalt. Der andere bekommt V – und das senkt dessen Elterngeld, wenn V auch in dessen Bemessungszeitraum überwiegt.
Ob sich das lohnt, hängt an der Aufteilung: Nimmt der:die Partner:in nur zwei Monate, überwiegt meist der Vorteil. Nehmen beide lange Elternzeit, kann IV/IV oder IV mit Faktor besser sein. Genau diese Abwägung rechnet der Elterngeld-Rechner für euren Fall durch.
Der späte Wechsel nur für den Mutterschutz
Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet der Arbeitgeber aus dem Netto der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz. Ein Wechsel nur für diese Monate erhöht den Zuschuss, ohne im Elterngeld-Bemessungszeitraum zu überwiegen. Das kann sinnvoll sein, wenn der:die Partner:in selbst lange Elterngeld bezieht. Achtung: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber einen Wechsel ohne sachlichen Grund, der nur den Zuschuss erhöhen soll, nicht berücksichtigen.
Ist das erlaubt?
Ja. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Steuerklassenwechsel, um ein höheres Elterngeld zu bekommen, kein Rechtsmissbrauch ist (BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 10 EG 3/08 R). Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse auch mehrmals im Jahr wechseln.
Was der Wechsel kostet
- Steuererklärung wird Pflicht. Mit III/V und mit mehr als 410 € Elterngeld im Jahr müsst ihr eine Erklärung abgeben.
- Nachzahlung möglich. Die Jahressteuer ändert sich durch die Steuerklassen nicht. Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf euer übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Eine Rücklage hilft.
- Klasse V senkt andere Leistungen. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld richten sich ebenfalls nach dem Netto. Nach dem Bemessungszeitraum kann ein Rückwechsel sinnvoll sein.
Sonderfall: Selbständigkeit, GbR oder Mischeinkünfte
Hattest du neben dem Job Gewinneinkünfte – etwa aus einer GbR oder Selbständigkeit –, gilt als Bemessungszeitraum meist das Kalenderjahr vor der Geburt (§ 2b Abs. 3 BEEG). Dann muss die neue Steuerklasse in diesem Kalenderjahr überwiegen. Ein Wechsel im Herbst kommt dafür meist zu spät. Der Rechner erkennt diesen Fall, wenn du deine Einkommensquellen mit Zeitraum einträgst.
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026 · Quellen: § 2c BEEG, § 2b BEEG, § 39 EStG. Kein offizielles Angebot, keine Steuerberatung.